Reitbuch

Reit und Therapiezentrum Reichmann

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Reit- und Therapiezentrum Reichmann

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

des Reit- und Therapiezentrums Reichmann

Stand: Juli 2026

Diese Fassung berücksichtigt die Umstellung auf das Online-Buchungssystem Reitbuch.

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Wer sich für ein Angebot des RTZ anmeldet oder daran teilnimmt, erkennt damit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

1.2 Die AGB gelten für alle Dienstleistungen und Angebote des RTZ, insbesondere für Reitunterricht, therapeutische Angebote, Reitabos, Einzelstunden, Kurse, Ferienprogramme, Weiterbildungs- und Abzeichen Kurse, Kindergeburtstage sowie sonstige Veranstaltungen.

1.3 Rechtsgeschäftliche Erklärungen, zum Beispiel Anmeldungen, Änderungen persönlicher Daten oder Kündigungen, bedürfen der Textform. Die Übermittlung per E-Mail ist ausreichend, sofern nicht ausdrücklich eine andere Form vereinbart wurde.

 

2. Anmeldung, Registrierung und Vertragsabschluss über Reitbuch

2.1 Die Anmeldung und Verwaltung der Angebote erfolgt grundsätzlich über das Online‑Buchungssystem „Reitbuch“.

2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn sich der Reitschüler beziehungsweise die Erziehungsberechtigten im Reitbuch registrieren, die erforderlichen Daten vollständig angeben und das RTZ die Teilnahme, Buchung, Freischaltung oder den Vertrag bestätigt.

2.3 Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Erziehungsberechtigten sind Vertragspartner und für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten verantwortlich.

2.4 Sofern die Kostenübernahme durch Dritte erfolgt, zum Beispiel durch Behörden, Träger, Fördervereine oder Einrichtungen, ist eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung erforderlich.

2.5 Telefonische oder mündliche Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie durch das RTZ bestätigt werden.

 

3. Gegenstand des Unterrichts und Organisation

3.1 Gegenstand des Vertrags ist die Erteilung von Reitunterricht, Therapieeinheiten oder sonstigen pferdegestützten Angeboten in Theorie und Praxis, je nach gebuchtem Angebot.

3.2 Der Unterricht kann als regelmäßiger Stammplatz im Reitabo, als individuell gebuchte Einzelstunde oder im Rahmen von Kursen und Veranstaltungen erfolgen. Die Zuweisung von Stammplätzen erfolgt durch das RTZ.

3.3 Die Entscheidung über Unterrichtsinhalt, Unterrichtsort, Pferdeeinteilung und Durchführung obliegt dem RTZ beziehungsweise den zuständigen Reitlehrern oder  Reittherapeuten.

3.4 Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Unterrichtseinheit von einer bestimmten Reitlehrerin, einem bestimmten Reitlehrer, Reittherapeuten oder mit einem bestimmten Pferd durchgeführt wird. Dies gilt auch dann, wenn die Einheit im Reitbuch oder im Tagesplan mit Namen angekündigt ist.

3.5 Vereinbarte Reit- und Therapieeinheiten sind nicht auf andere Personen übertragbar, sofern das RTZ der Übertragung nicht ausdrücklich zustimmt.

3.6 Die Zeit einer Unterrichts- oder Betreuungseinheit umfasst auch organisatorische Abläufe wie das Führen in die Reithalle, Auf- und Absitzen sowie das Anbringen von Hilfsmitteln. Die Einheit endet mit dem Absatteln, der Übergabe des Pferdes oder dem Ende der angeleiteten Betreuung.

3.7 Teilnehmer haben sich rechtzeitig zur Vorbereitung der Pferde am Hof einzufinden, sofern die Vorbereitung Bestandteil des jeweiligen Angebots ist.

 

4. Entgelte und Zahlung

4.1 Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste beziehungsweise nach den im Reitbuch oder Vertrag angegebenen Preisen.

4.2 Reitabos und Monatsbeiträge sind monatlich im Voraus zum Monatsbeginn, spätestens bis zum 5. eines Monats, zu zahlen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

4.3 Der Monatsbeitrag berechtigt grundsätzlich zur Teilnahme an einer vereinbarten Einheit pro Woche am festgelegten Termin beziehungsweise Stammplatz.

4.4 Die Monatspreise sind als Mischkalkulation angelegt. In Monaten mit fünf möglichen Unter-richtsterminen wird kein höherer Beitrag berechnet; umgekehrt reduziert sich der Beitrag nicht automatisch, wenn durch Ferien, Feiertage oder kalenderbedingte Besonderheiten weniger Termine stattfinden.

4.5 Einzelstunden, Ausritte, Kurse, Ferienprogramme, Reitabzeichen, Weiterbildungen oder sonstige Veranstaltungen sind entsprechend der jeweiligen Buchungs- und Zahlungsbedingungen zu bezahlen.

4.6 Für Angebote, die per Rechnung abgerechnet werden, gelten die auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen.

4.7 Bei ausbleibender Zahlung kann das RTZ die Teilnahme bis zum Zahlungseingang verweigern. Bereits gebuchte oder fällige Einheiten bleiben davon unberührt.

 

5. Buchung und Absage von Reitstunden über Reitbuch

5.1 Die Buchung und Stornierung von Reitstunden erfolgt grundsätzlich über das Online‑Buchungssystem „Reitbuch“.

5.2 Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, soll die Teilnahme möglichst frühzeitig im Reitbuch storniert werden, damit der Platz für andere Teilnehmer freigegeben werden kann.

5.3 Absagen Zahlung über Monatsbeitrag „

Die reguläre Stornofrist bei beträgt mindestens 24 Stunden vor Beginn des jeweiligen Termins.

5.4. Absagen „Zahlung per Rechnung“ (Wertkarten: Beispiel 10-er Karte)

Gebuchte Unterrichtseinheiten müssen spätestens 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn abgesagt werden.

 

 

 

Buchungsart

Rechtzeitige Absage

Folge

Individuell gebuchte Reitstunde

Mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn über Reitbuch.

Das verwendete Guthaben wird gutgeschrieben und kann für eine spätere Buchung genutzt werden. Eine Auszahlung erfolgt nicht.

 

Stammplatz im Reitabo

Mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn über Reitbuch.

Kein automatischer Anspruch auf Ersatz. Aus Kulanz kann die Stunde innerhalb von 4 Wochen nachgeholt werden, sofern ein passender freier Platz verfügbar ist.

 

Kurzfristige Absage oder Nichterscheinen

Weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn oder keine Absage.

Die Stunde wird normal berechnet und verfällt ersatzlos. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung, Gutschrift oder Ersatztermin.

 

 

5.4 Individuell gebuchte Reitstunden (Einzeltermine)

Wird eine individuell gebuchte Reitstunde mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn über Reitbuch storniert, wird das dafür verwendete Guthaben im Reitbuch wieder gutgeschrieben und kann für eine spätere Buchung genutzt werden. Eine Auszahlung des Guthabens erfolgt nicht.Bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn oder bei Nichterscheinen gilt die Stunde als genommen; ein Anspruch auf Erstattung, Gutschrift oder Ersatztermin besteht nicht.

5.5 Stammplatz im Reitabo

Wird die Teilnahme an einem Stammplatz im Reitabo mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn über Reitbuch storniert, besteht kein automatischer Anspruch auf einen Ersatztermin. Aus Kulanz kann ein rechtzeitig abgesagter Stammplatz‑Stunde innerhalb von 4 Wochen nach dem ursprünglichen Termin nachgeholt werden, sofern im Reitbuch ein passender freier Platz verfügbar ist.

Wird der Termin weniger als 24 Stunden vor Beginn storniert oder ohne Absage nicht wahrgenommen, gilt die Stunde als genommen; ein Anspruch auf Erstattung, Gutschrift oder Ersatztermin besteht nicht.

5.6 Sind keine passenden Ersatztermine verfügbar oder wird ein angebotener beziehungsweise gebuchter Ersatztermin nicht wahrgenommen, verfällt die Nachholmöglichkeit automatisch.

5.7 Bei längerer Krankheit oder besonderen Härtefällen können individuelle Absprachen über Beiträge und Ersatztermine getroffen werden. Diese Absprachen müssen ausdrücklich mit dem RTZ vereinbart werden, vorzugsweise in Textform (z. B. per E‑Mail).

6. Ausfall durch das RTZ, Ersatztermine und höhere Gewalt

6.1 Muss der Unterricht aus betrieblichen Gründen durch das RTZ abgesagt werden (z. B. Krankheit von Mitarbeitern, organisatorische Gründe), bemüht sich das RTZ darum, einen Ersatztermin anzubieten oder die ausgefallene Einheit im Reitbuch gutzuschreiben. Eine Auszahlung erfolgt nicht.

6.2 Fällt der Unterricht aufgrund von höherer Gewalt aus (z. B. extreme Witterungsverhältnisse, Naturereignisse, behördliche Anordnungen oder vergleichbare, vom RTZ nicht zu vertretende Umstände), bemüht sich das RTZ ebenfalls um einen Ersatztermin oder eine Gutschrift der ausgefallenen Einheit im Reitbuch. Bei einer länger andauernden Unterbrechung des Unterrichtsbetriebs werden die Beiträge für Reitabos angemessen angepasst. Gesetzliche Ansprüche der Teilnehmer bleiben unberührt.

6.3 Rechtzeitig gutgeschriebene oder aus betrieblichen Gründen ausgefallene Einheiten werden nicht ausgezahlt, sondern können im Rahmen der bestehenden Buchungsregeln als Guthaben für spätere Angebote genutzt werden.

 

7. Ferien und Feiertage

 

7.1 Während der hessischen Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet grundsätzlich kein regulärer Unterricht statt, sofern im Reitbuch oder durch das RTZ nichts anderes angekündigt oder vereinbart wurde.

7.2 Sonderangebote, Ferienprogramme, Kurse oder Veranstaltungen können während der Ferien gesondert angeboten und gebucht werden.

 

8. Kurse, Ferienprogramme, Reitabzeichen und Veranstaltungen

8.1 Für Kurse, Ferienprogramme, Reitabzeichen, Weiterbildungen und sonstige Veranstaltungen gelten die im Reitbuch oder in der Ausschreibung angegebenen Buchungs- und Zahlungs-bedingungen.

8.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Kurse und Veranstaltungen bei Anmeldung verbindlich gebucht und entsprechend der Ausschreibung fällig.

8.3 Stornierungen bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind kostenlos möglich.

8.4 Bei Stornierungen zwischen 4 Wochen und 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 Prozent der Kursgebühr als Stornogebühr fällig.

8.5 Bei Stornierungen weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die gesamte Kursgebühr fällig.

8.6 Bereits geleistete Zahlungen können nach Abzug möglicher Stornogebühren als Wertguthaben im Reitbuch gutgeschrieben werden. Eine Auszahlung erfolgt nicht.

 

9. Vertragslaufzeit und Kündigung des Reitabos

9.1 Ein Reitabo wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

9.2 Die Kündigung des Reitabos muss in Textform erfolgen (z. B. per E‑Mail).

9.3 Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende. Geht die Kündigung nicht rechtzeitig zu, endet der Vertrag mit Ablauf des folgenden Monats.

9.4 Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um einen weiteren Monat.

9.5 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

In diesen Fällen kann das RTZ den Vertrag fristlos kündigen; gesetzliche Rechte der Teilnehmer bleiben unberührt.

 

10. Ausstattung des Reiters und allgemeine Sicherheit

 

10.1 Beim Reiten muss grundsätzlich ein Reithelm nach aktueller EU-Norm getragen werden.

10.2 Erforderlich ist geeignetes, festes und geschlossenes Schuhwerk mit Absatz beziehungsweise geeignetes Reitschuhwerk. Das Tragen ungeeigneter Schuhe, zum Beispiel Sandalen, ist im Umgang mit Pferden wegen Verletzungsgefahr untersagt.

10.3 Geeignete Kleidung ist Voraussetzung für die Teilnahme. Bei ungeeigneter Kleidung oder ungeeignetem Schuhwerk kann das RTZ die Teilnahme aus Sicherheitsgründen verweigern.

10.4 Rennen, Lärmen, unsachgemäßes Verhalten und das Betreten von Stallbereichen, Pferdeboxen, Koppeln, Reitplätzen oder sonstigen Bereichen ohne Erlaubnis sind untersagt.

10.5 Das Füttern der Pferde ist nur nach ausdrücklicher Absprache mit dem RTZ gestattet.

10.6 Aufgrund des Aufenthalts in der Natur und der Tätigkeiten rund um das Pferd wird ein aktueller Tetanus-Impfschutz dringend empfohlen.

10.7 Zum Wohl der Pferde behält sich das RTZ vor, je nach Pferd, Angebot, Gesundheitszustand, Ausbildungsstand oder Sicherheitslage Gewichtsbeschränkungen oder weitere Teilnahmevoraussetzungen festzulegen.

 

11. Aufsichtspflicht

11.1 Die Aufsichtspflicht des RTZ besteht nur während der vereinbarten Unterrichtszeit beziehungsweise während der durch das RTZ angeleiteten Vor- und Nachbereitung.

11.2 Ein darüberhinausgehender Aufenthalt auf dem Gelände erfolgt auf eigene Gefahr.

11.3 Erziehungsberechtigte bleiben für ihre Kinder verantwortlich und haften im gesetzlichen Rahmen bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht.

 

12. Risiko und Haftung

12.1 Die Teilnahme am Reitunterricht, der Umgang mit Pferden sowie die Benutzung der Anlagen erfolgt in Kenntnis des mit dem Umgang mit Pferden verbundenen allgemeinen Risikos.

12.2 Den Teilnehmern ist bekannt, dass Pferde Lebewesen sind und auch bei größter Sorgfalt ein unvermeidbares Tierrisiko besteht. Dieses Risiko wird mit der Teilnahme in Kauf genommen.

12.3 Das RTZ haftet für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des RTZ, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, nach den gesetzlichen Vorschriften.

12.4 Für verloren gegangene oder beschädigte Kleidung, Geld, Wertgegenstände oder andere persönliche Dinge übernimmt das RTZ grundsätzlich keine Haftung. 

12.5 Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung und einer Haftpflichtversicherung wird empfohlen.

 

13. Verhalten gegenüber Pferden und Ausschluss vom Unterricht

13.1 Alle Teilnehmer verpflichten sich zu einem respektvollen, ruhigen und verantwortungsvollen Umgang mit den Pferden, anderen Teilnehmern, Mitarbeitern und Besuchern.

13.2 Bei gefährdendem Verhalten, grobem Fehlverhalten, wiederholten Regelverstößen, gemeinschaftswidrigem Verhalten oder tierschutzwidrigem Umgang mit Pferden kann das RTZ Teilnehmer vom Unterricht ausschließen.

13.3 In schwerwiegenden Fällen ist eine fristlose Kündigung des Vertrags ohne vorherige Abmahnung möglich.

 

14. Foto-, Film- und Tonaufnahmen sowie Lehrmaterial

14.1 Fotografieren, Filmen und Tonaufnahmen während des Unterrichts oder auf dem Gelände sind nur mit vorheriger Zustimmung des RTZ gestattet. Für personenbezogene Bild- oder Tonaufnahmen ist eine ausdrückliche Einwilligung nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften erforderlich.

14.2 Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte anderer Teilnehmer, Mitarbeiter und Besucher sind zu beachten.

14.3 Ausgeteiltes Unterrichts- oder Lehrmaterial darf ohne vorherige Zustimmung des RTZ nicht vervielfältigt, veröffentlicht oder gewerblich genutzt werden.

 

15. Datenschutz und Nutzung des Online-Buchungssystems

15.1 Für die Nutzung des Online-Buchungssystems Reitbuch ist die Verarbeitung der für Anmeldung, Buchung, Abrechnung und Durchführung des Unterrichts erforderlichen Daten notwendig.

15.2 Die Teilnehmer beziehungsweise Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, ihre im Reitbuch hinterlegten Daten aktuell zu halten.

15.3 Weitere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus den jeweils geltenden Datenschutzinformationen des RTZ und des eingesetzten Online-Buchungssystems.

 

16. Schlussbestimmungen

16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

16.2 Vertragssprache ist Deutsch.

16.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Wiesbaden.

16.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit vorhanden, die einschlägige gesetzliche Regelung.